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   LAG Sachsen-Anhalt, 06.10.2010 - 2 Ta 138/10   

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https://dejure.org/2010,36887
LAG Sachsen-Anhalt, 06.10.2010 - 2 Ta 138/10 (https://dejure.org/2010,36887)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.10.2010 - 2 Ta 138/10 (https://dejure.org/2010,36887)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. Oktober 2010 - 2 Ta 138/10 (https://dejure.org/2010,36887)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 18.07.2005 - 3 AZB 65/03

    Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung - Bedingungen eines am Gerichtsort

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 06.10.2010 - 2 Ta 138/10
    Dieser Grundsatz ist Rechtsmäßigkeitsvoraussetzung für die Beiordnung und daher von Amts wegen zu prüfen, BAG, Beschluss vom 18.07.2005, 3 AZB 65/03; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.11.2005, 2 Ta 259/05.

    Dem steht die Entscheidung des BAG vom 18.07.2005 - 3 AZB 65/03 - nicht entgegen.

  • BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04

    Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 06.10.2010 - 2 Ta 138/10
    Trotz erhöhter Reisekosten/zusätzliche Kosten ist darüber hinaus eine Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwaltes gerechtfertigt, wenn dadurch geringere Kosten als durch die zusätzliche Beiordnung dieses Rechtsanwaltes als Verkehrsanwalt entstehen; dies setzt allerdings voraus, dass die Notwendigkeit der Beiordnung eines Verkehrsanwaltes nach § 121 Abs. 4 ZPO besteht; vgl. BGH FamRZ 2004, 1362; Philippi in: aaO, m. w. N.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2005 - 2 Ta 259/05

    Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung mit Erstattung der Reisekosten

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 06.10.2010 - 2 Ta 138/10
    Dieser Grundsatz ist Rechtsmäßigkeitsvoraussetzung für die Beiordnung und daher von Amts wegen zu prüfen, BAG, Beschluss vom 18.07.2005, 3 AZB 65/03; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.11.2005, 2 Ta 259/05.
  • BAG, 17.09.2007 - 3 AZB 23/06

    Prozesskostenhilfe - Zu den die Beiordnung eines Verkehrsanwalts rechtfertigenden

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 06.10.2010 - 2 Ta 138/10
    Dort wird ebenfalls auf die Besonderheiten des Einzelfalls abgehoben und ausgeführt: "Soweit unter diesen Voraussetzungen durch die Beiordnung eines auswärtigen Anwaltes die Kosten eines Verkehrsanwalts erspart werden, sind die durch die Beiordnung eines auswärtigen Anwalts entstehenden Reisekosten erstattbar... Die Beiordnung eines zusätzlichen Verkehrsanwalts kommt gemäß § 121 Abs. 4 ZPO in Betracht, wenn besondere Umstände dies erfordern." Darüber hinaus stellt auch das BAG in seiner Entscheidung vom 17.09.2007 - 3 AZB 23/06 - auf die besonderen Umstände anlässlich der Beiordnung eines Verkehrsanwaltes und die mögliche Ersparnis durch Erstattung der Reisekosten des gewählten Anwaltes ab.
  • LAG Düsseldorf, 03.11.2009 - 3 Ta 656/09

    Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines nicht im Gerichtsbezirk niedergelassenen

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 06.10.2010 - 2 Ta 138/10
    Auch die Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 03.11.2009 - 3 Ta 656/09 - ergibt keinen anderen Befund.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 13.04.2010 - 2 Ta 21/10

    Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts nach § 121 Abs 3

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 06.10.2010 - 2 Ta 138/10
    Wie das Landesarbeitsgericht bereits in der Entscheidung vom 13.04.2010 - 2 Ta 21/10 - entschieden hat, beträgt die weiteste Entfernung eines Ortes innerhalb des Arbeitsgerichts Magdeburg zum Sitz des Gerichtes in Magdeburg widerlegbar rund 97 km.
  • OLG Rostock, 17.01.2011 - 1 W 53/09

    Prozesskostenhilfe: Beiordnung eines nicht ortsansässigen Rechtsanwalts

    (vgl. LAG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 13.04.2010 - 2 Ta 21/10, juris Tz. 4, 5 und vom 06.10.2010 - 2 Ta 138/10, juris Tz. 16, 17; LAG München, Beschlüsse vom 04.12.2008 - 8 Ta 473/08, juris Tz. 9 und vom 07.01.2010 - 6 Ta 1/10, NZA-RR 2010, 378, juris Tz. 26; LAG Düsseldorf, Beschlüsse vom 03.11.2009 - 3 Ta 656/09, JurBüro 2010, 263, juris Tz. 3, 5 und vom 01.07.2010 - 3 Ta 359/10, juris Tz. 3, 5-6; OLG Schleswig, Beschluss vom 31.10.2006 - 10 WF 141/06, OLGR Schleswig 2007, 32, juris Tz. 7, 10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.07.2007 - 2 WF 51/07, MDR 2008, 51, juris Tz. 7; alle m.w.N.).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 21.12.2010 - 2 Ta 184/10

    Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts -

    a.) Zunächst wird darauf hingewiesen, dass für die Beiordnung von Rechtsanwälten hinsichtlich des Gerichtstages des Arbeitsgerichts Magdeburg in Halberstadt nicht von der Entfernung des am weitesten entfernten Ortes innerhalb des Gerichtsbezirks Magdeburg zum Hauptsitz dieses Arbeitsgerichtes in Magdeburg (vgl. Beschluss vom 13.04.2010 zu 2 Ta 21/10), sondern vielmehr von der Entfernung des weitesten Ortes innerhalb des Bezirks des Arbeitsgerichts Magdeburg zum Gerichtstag in Halberstadt entsprechend den Berechnungen aus dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 06.10.2010, 2 Ta 138/10, auszugehen ist.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.04.2011 - 2 Ta 50/11

    Prozesskostenhilfe - Beiordnung - auswärtiger Rechtsanwalt - Gerichtstag

    Bezüglich des Gerichtstages des Arbeitsgerichts Halle in Naumburg ist auf die Entfernung von Naumburg zum am weitest entfernt liegenden Ort innerhalb des gesamten Arbeitsgerichtsbezirkes Halle abzustellen (vgl. entspr. Problematik des Gerichtstages Halberstadt: LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.10.2010, 2 Ta 138/10).
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